Anette Oberhauser

Dr. jur. Anette Oberhauser ist ca. 20 Jahren selbständig in eigener Rechtsanwaltskanzlei tätig.
Sie hat sich schon früh auf Medizinrecht, insbesondere die Schwerpunkte alternative Heilverfahren und Pflegerecht, spezialisiert.
Nach ihrer Promotion erlangte sie 2008 die Zulassung als Fachanwältin für Medizinrecht.
Die Autorin ist seit 1997 als freiberufliche Dozentin tätig.

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