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Diese Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen

Lange Zeit galten klassische Schulmedizin und alternative Naturheilverfahren als Gegenpole, die sich nicht miteinander vereinbaren lassen. Die moderne Schulmedizin ist dank unermüdlicher Forschung heute in der Lage, zahlreiche Krankheitsbilder und Beschwerden mithilfe von wissenschaftlich fundierten Therapieansätzen wirkungsvoll zu behandeln. Doch auch alternative Heilverfahren haben sich in beeindruckender Weise weiterentwickelt und durch ihre vielfältigen Wirkansätze und Erfolge eine breitere Anerkennung gewinnen können.

Die traditionelle und ayurvedische Medizin hat die WHO inzwischen als medizinische Komplementärwissenschaften anerkannt. In vielen medizinischen Teilbereichen hat es eine Annäherung zwischen der klassischen Schulmedizin und alternativen Heilverfahren gegeben. Therapieansätze aus komplementären Naturheilverfahren werden immer häufiger als sinnvolle Ergänzung zu einer Behandlung aus dem Bereich der Schulmedizin eingesetzt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt sich neben der Wahl des richtigen Therapieansatzes auch die Frage nach der Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Während die zu erwartenden Leistungen im Bereich der Schulmedizin klar definiert sind, wissen Patientinnen und Patienten bei alternativen Heilverfahren oft nicht, welche Zuschüsse sie von ihrer Krankenkasse erhalten können. Dabei sind die Leistungskataloge auch hier umfangreicher geworden.

Erstattungsmöglichkeiten der Gesetzlichen Krankenkasse in der Komplementärmedizin

Alternative Heilverfahren gehören nicht zum klassischen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der wachsenden Anerkennung von verschiedenen Naturheilverfahren und alternativen Arzneimitteln als ergänzende Therapien hat ein Umdenken hinsichtlich einer möglichen Bezuschussung im Rahmen der Krankenversicherung eingesetzt. Die Studienlage zur Wirksamkeit einzelner Naturheilverfahren bei verschiedenen Krankheitsbildern oder Beschwerden hat sich verbessert.

Weil immer mehr Menschen auf ergänzende Therapien vertrauen, werden auch bei vielen gesetzlichen Krankenkassen wie der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER alternative Heilmethoden unterstützt. Das kann entweder durch höhere Zuzahlungen zu Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur oder Rückerstattungen im Rahmen von Bonusprogrammen für eine gesunde Lebensweise erfolgen.

Diese alternativen Heilverfahren werden häufig unterstützt:

Akupunktur

Die Akupunktur als Teil der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) findet inzwischen breite Anerkennung und Anwendung. Insbesondere bei Schmerzerkrankungen, psychosomatischen Schmerzen und Beschwerden, orthopädischen Krankheitsbildern, Allergien, Hauterkrankungen und Autoimmunerkrankungen sowie bei neurologischen Krankheitsbildern wird Akupunktur häufig als ergänzende Therapie angewendet. Eine Erstattung der Kosten ist je nach Verordnung ganz oder teilweise bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen, Ersatzkassen und alternativen Leistungsträgern im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Entscheidend für die Kostenerstattung ist dabei, dass der behandelnde Therapeut oder die behandelnde Therapeutin eine anerkannte Ausbildung im Fachbereich Akupunktur nachweisen kann und eine zertifizierte Behandlung durchführen kann.

Die meisten Krankenversicherer verlangen eine entsprechende Verordnung durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin und setzen voraus, dass die zugrundeliegenden Beschwerden seit mindestens sechs Monaten anhaltend vorgelegen haben.

Osteopathie

Die Osteopathie hat als alternativer Therapieansatz in den Leistungskatalogen der meisten gesetzlichen Krankenversicherer einen festen Platz gefunden. Die Erstattung der Kosten erfolgt je nach Leistungsträger im Rahmen eines begrenzten Budgets oder einer begrenzten Anzahl von Therapiesitzungen. Auch eine anteilige Erstattung pro Therapiesitzung wird von einigen Krankenkassen praktiziert.

Im Bereich der Osteopathie ist die fundierte Ausbildung des Therapeuten oder der Therapeutin ausschlaggebend für die Inanspruchnahme einer Kostenerstattung. Die meisten Leistungsträger arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Osteopathinnen und Osteopathen zusammen, die vorgeschriebene Qualifikationen vorweisen können. Viele Krankenkassen arbeiten mit einem festen Katalog an Anbieterinnen und Anbietern zusammen, aus denen Versicherte wählen können.

Homöopathische Medikamente

Homöopathische Arzneimittel als Alternative oder Ergänzung zu pharmazeutischen Medikamenten können bei zahlreichen Krankheitsbildern therapeutisch sinnvoll sein. Homöopathische Produkte basieren auf den Wirkstoffen aus der Natur und machen sich bekannte positive Eigenschaften zahlreicher Substanzen und Pflanzenbestandteile zunutze. Rund 40 Prozent der heute zugelassenen Medikamente basiert auf natürlichen und pflanzlichen Substanzen. Dazu gehört auch das häufig verwendete Schmerzmittel Aspirin.

Aufgrund der Verbreitung und der inzwischen fundierten Studienlage zur Wirkung zahlreicher natürlicher Substanzen im medizinischen Bereich werden homöopathische Medikamente als Ergänzung zu pharmazeutischen Präparaten von den meisten Krankenkassen durch Zuschüsse unterstützt. Die Voraussetzung ist bei den meisten Versicherern, dass die Verordnung durch einen Vertragsarzt erfolgt, der eine qualifizierte Zusatzausbildung im Bereich Homöopathie vorweisen kann.

Die Höhe der Erstattung und die homöopathischen Arzneimittel, die sich für einen Zuschuss der Krankenkasse qualifizieren, unterscheiden sich je nach Versicherer. Meist ist es vom Krankheitsbild und der Studienlage zu Homöopathie als ergänzende Therapie abhängig, ob und in welchem Umfang Naturheilverfahren unterstützt werden.

Alternative Heilverfahren in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung gibt es zahlreiche Tarife, die eine Kostenerstattung für alternative Heilverfahren inkludieren. Dieser erweiterte Leistungskatalog ist für viele Verbraucher einer der Hauptgründe, warum sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Welche alternativen Heilverfahren im Leistungsspektrum inbegriffen sind, variiert stark je nach Versicherer und gewähltem Tarif. Oft besteht die Option, einzelne Leistungspakete zur alternativen Medizin individuell hinzuzubuchen.

Die meisten privaten Versicherer setzen für eine Erstattung voraus, dass die Beschwerden von einem klassischen Arzt untersucht wurden und ein Vergleich zwischen den Heilungschancen durch Schulmedizin und alternativen Naturheilverfahren stattgefunden hat. Die Komplementärmedizin wird von den meisten privaten Anbietern nur bezuschusst, wenn die Wirkung nach der bekannten Studienlage mindestens ebenso positiv einzustufen ist wie bei klassischen Therapiemethoden.

Bei einer Verordnung und Behandlung durch einen zertifizierten Facharzt oder Heilpraktiker und einer entsprechenden Studienlage unterstützen die meisten privaten Krankenversicherer alternative Heilverfahren je nach Tarif mit einer Kostenerstattung bis zu 100 Prozent.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherer in der klassischen Schulmedizin

Die Leistungen, die Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Schulmedizin in Anspruch nehmen können, sind eindeutiger geregelt. Was als Leistungskatalog beschrieben wird, ist eine Rahmenvorgabe an Mindestleistungen gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).

Die Leistungen, auf die alle gesetzlich Krankenversicherten in gleichem Umfang Anspruch haben, erstrecken sich über:

Stationäre Leistungen

  • Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch den diensthabenden Arzt
  • Arzthonorare
  • Hopizbetreuung
  • Stationäre Kuren und Rehamaßnahmen

Ambulante Leistungen

  • Wahl aus allen niedergelassenen Ärzten mit Kassenzulassung
  • Garantie einer Versorgung durch niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung
  • Arzthonorare für ambulante Behandlung
  • Arzneimittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen, etc.)
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Psychotherapie
  • Ambulante Kuren und Rehamaßnahmen
  • Ambulante Palliativbetreuung
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Zahnärztliche Leistungen

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Krankengeld bei krankheitsbedingtem Verdienstausfall

Die Stiftung Warentest hat eine Übersicht erstellt, der gesetzlich Versicherte entnehmen können, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie die genannten Leistungen in Anspruch nehmen können. Einige Versicherer bieten ihren Kundinnen und Kunden ein breiteres Leistungsnagebot über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus. Zusatzleistungen, die in der medizinischen Versorgung angeboten werden, die aber nicht durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, können Verbraucher die so genannten Igel-Leistungen wählen und die Kosten gemäß der amtlichen Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) selbst tragen.

Zusatzleistungen privater Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Rahmen der Schulmedizin gemäß § 192 VVG. Dies umfasst die Mindestleistungen gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), auf die auch gesetzlich Versicherte Anspruch haben. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen gehen jedoch in der Regel deutlich darüber hinaus.

Welche zusätzlichen Kosten durch den Versicherer erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif und dem darin enthaltenen Leistungspaket ab. Darüber hinaus haben privat Krankenversicherte grundsätzlich die frei Wahl beim behandelnden Arzt und der Praxis oder dem Krankenhaus, in dem sie versorgt werden. Für die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, die nur im Rahmen des privaten Krankenversicherungstarifs in Anspruch genutzt werden können, verlangen Versicherer im Normalfall einen vorherigen Antrag, der zunächst von der Krankenkasse geprüft und bewilligt werden muss. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es sich bei der in Anspruch genommenen Behandlung um einen Notfall und eine medizinisch erforderliche Maßnahme handelt.

Die genauen Zusatzleistungen und Tarifoptionen können unter den privaten Anbietern stark abweichen. Hier haben Versicherte im privaten Bereich die freie Auswahl, welche Leistungen sie in welchem Umfang abgesichert werden müssen und welchen Beitrag sie für ihre individuelle Gesundheitsversorgung investieren möchten.

Verbraucher, die die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen individuell aufstocken möchten, können aus einer großen Bandbreite an privaten Zusatztarifen auswählen, mit der sie die gesetzlichen Leistungen ergänzen können, ohne vollständig in eine private Krankenversicherung zu wechseln.


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